Bei der Trockenbauweise und dem Innenausbau mit Trockenbauelementen müssen die gesetzlichen Bestimmungen zum Brandschutz beachtet werden. Je nach Gebäudeart müssen die in 5 Gruppen unterteilten Brandschutzbestimmungen vollständig eingehalten werden. Für Bauteile wie Brandschutzplatten sind spezielle Brandschutz-Regeln definiert worden. Als Richtmaß gelten die Widerstandsklassen, die beim Brandschutz im Trockenbau von Decken, Wänden, Stützen und Trägern eine Rolle spielen. Sie sind mit dem Buchstaben F und einer Zahl gekennzeichnet. F steht für Feuerwiderstand und die Zahl gibt die Minuten an, für die das jeweilige Bauteil bei Feuer mindestens seine Funktionen wie Tragfähigkeit, Raumabschluss und Rauchdichtigkeit aufrecht erhalten muss. Die wichtigste Trockenbau DIN Norm in diesem Zusammenhang ist die DIN 4102. Zusätzlich gelten für uns die Einteilungen der Baustoffklassen von A1/A2/B1/B2 und B3. Sie geben an, wie brennbare oder entflammbar ein Bauteil ist.
Bestehende Wände können mit unterschiedlichen Plattentypen auf die gesetzlich vorgeschriebene F-Klasse „ertüchtigt“ (also heraufgestuft) werden. Auch mit der Beplankung auf nur einer Seite der bestehenden Wand können die vorgeschriebenen Brandschutzwerte erreicht werden. Zu den ergänzenden Arbeiten mit geeigneten Baustoffen gehören die Brandschutzfugendichtungen, die in Kombination mit Abdichtungsmasse verwendet werden. Die linearen Brandschutzfugendichtungen besitzen ein Bewegungsvermögen und können sich dementsprechend ausdehnen. Auch sie sind in F-Klassen unterteilt und werden passend zu den Trockenbauelementen ausgewählt. Je nach Plattenstärke sind die speziellen Fugendichtungen in verschiedenen Durchmessern erhältlich. Durch seine elastische Struktur ist keine Verklebung mit dem Bauteil erforderlich. Sie wird einfach in das vorgeschriebenes Übermaß der Fuge eingeschoben und sorgen für eine rauchgasdichte Abschlussfuge.